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v. 15. Mai 2012
__ _Krise_Reform_ : Forderungen / Verkauf / Verbot : __ Verkauf von Krediten (Forderungen) als Paket durch Kreditinstitute ist problematisch: Abtretung der Bankforderungen unwirksam? Banken ohne genug Eigenkapital? Nebenpflicht des Kreditvertrages gegenüber Bankkunden verletzt? Strafrisiko zum Bankgeheimnis? Inkasso- Methoden...? Falsche Abrechnung der Darlehen? Zinsen überhöht? Mehrfach- Inkasso?
Die nötige Reform sollte Forderungsverkauf von Banken untersagen. Präziser gesagt: Zu verbieten ist, dass institutionelle Teilnehmer der Finanzmärkte ihre Forderungen aus gewährten Krediten verkaufen, obgleich sie in Erwartung von bankmäßigem Vertrauensverhältnis ,,bis zum Ende'' als Geldgeber gewählt wurden. Ein Hauptgrund der gegenwärtigen Weltfinanzkrise würde hierdurch gegenstandslos werden. So lange ein Verbot fehlt, kann man für Deutschland argumentieren, dass es faktisch dennoch bereits verboten ist. Das Bankenaufsichtsrecht verlöre seinen Sinn, wenn folgendes zum Standardkonzept werden würde ... (ein Beispiel; viele andere Varianten sind möglich) Banken verwandeln sich in praktisch eigenkapitallose inländische Marketing- Agenturen; Kreditbestände werden administriert durch eigenkapitallose inländische Inkasso- Agenturen; die Refinanzierung liegt bei anonymen Forderungskäufern des Offshore- Milieus in der Karibik; diese vereinnahmen die Zinserträge steuerfrei und / oder kontrollfrei; steuerpflichtige deutsche Vermögende kaufen über Liechtenstein- Stiftungen anonym die Anteile der Offshore- Unternehmen in der Karibik; der inländischen Bankenkontrolle und Besteuerung unterliegen fast nur noch die inländischen Arbeitseinkommen; das Kapitaleinkommen ist ,,entsteuert". ? ............... ? Die gegenwärtige Weltfinanzkrise hat gezeigt, wie weit wir auf diesem Weg bereits vorangeschritten waren. Sie hat gezeigt, dass ausgerechnet die staatsnahen deutschen Banken besonders weit vorangeschritten waren. Außerdem ist durch Ereignisse der letzten Jahre und Jahrzehnte klar geworden, dass die Nutzung von Liechtenstein- Konten und von ähnlichen Konstruktionen ausgerechnet im politik- nahen Milieu besonders verankert ist; denn da hat man die Ent- Steuerung und Korruption nun einmal besonders gut zu verstecken, um das Image zu optimieren. Durch die Einschränkung des Forderungsverkaufes kann man die Probleme deutlich mindern. Die meisten bisherigen Forderungsverkäufe durch deutsche Banken sind wohl rückgängig zu machen. Es wird für unzulässig gehalten, dass Banken die von ihnen selbst gewährten Kredite als eine Handelsware weitergeben dürfen. Dies ist einzelfall- bezogen Bank für Bank zu untersuchen. Die Vertragsformulare sind mit Gesetzgebung und Rechtsprechung abzugleichen. Es wird davon hier in eigener Meinung von der Vermutung ausgegangen, dass das rechtliche Ergebnis immer lauten wird: ,,Der erfolgte Paketverkauf von Forderungen war unzulässig''. Die meisten oder alle derartigen Verkäufe werden nach hier gebildeter Meinung für vermutlich unwirksam gehalten und müssten demnach gegebenenfalls ausdrücklich für unwirksam erklärt werden. Die Banken müssten demnach auch ihre früheren Kreditforderungen wieder selber verwalten. Rückabwicklung der Verträge wäre nötig. Die Banken müssten dementsprechend meist ihr Eigenkapital erhöhen. Nach diesen einfachen Aussagen nun eine etwas detailliertere Begründung: Unzulässigkeit, Forderungen aus Krediten zu verkaufen (für Kredite bis 2006, Deutschland) Forderungsverkauf durch Banken zu selbst ausgelegenten Krediten ist aus verschiedenen Gründen im Prinzip unzulässig zu Forderungen bis etwa 2006 gegenüber deutschen Darlehensnehmern. So jedenfalls die hier vertretene Rechtsauffassung. Interessierten wird dies gerne kostenpflichtig näher begründet. --- kostenpflichtig, Anfragen an ok @ mrmio.com Forderungsübergang wird nur für wirksam gehalten, sofern ,,kontrolliert'': Sofern die Bank insgesamt oder die betreffende Aktivität insgesamt veräußert wurde, und zwar wiederum an eine Bank oder aber an ein analog zu Wohlverhalten verpflichtetes Unternehmen. Die tatsächlich und häufig vorgenommenen Verkäufe von Forderungen entfallen praktisch durchweg nicht auf diese ,,kontrollierten'' Sondergruppen. Diese meisten unkontrollierten Verkäufe werden nach hier gebildeter Rechtsmeinung für unwirksam gehalten. Da die Nichtigkeit der maßgeblichen Vertragsbestandteile jederzeit durch ausreichend streitige Schuldneranwälte belegbar wäre, wäre die verkaufende Bank trotz des (nichtigen) Verkaufes verpflichtet, das bankrechtlich nötige Eigenkapital für diese Kredite ständig beziehungsweise wiederum vorzuhalten. Der Hauptzweck des Forderungsverkaufes würde damit entfallen. Bleibt der zweite Zweck, nämlich falsches Rating der Forderungen, dann Verkauf zu irreal hohen Preisen. - Dies hat in Deutschland nie besonders gut funktioniert und ist nach der Finanzkrise des Jahres 2009 auf absehbare Zeit nicht mehr machbar. Ist die BAFIN möglicherweise verpflichtet, auf Rückabwicklung der Forderungsverkäufe zu drängen? Schließt man sich der Meinung an, dass gute Anwälte von Kreditkunden jederzeit die Rückabwicklung erzwingen könnten, so würde es sich für die Bankenbilanzen um buchungsbedürftige ,,Eventualbestandteile der Bilanz'' handeln. Bei - rein theoretisch - richtiger Forderungsbewertung zum Verkauf würde es sich - rein theoretisch - nicht um ungebuchte ,,Verluste'' handeln. Das Problem beträfe aber die Eigenkapitalregeln: Banken müssten eigentlich zu verkauften Forderungspaketen weiterhin das bankrechtlich gebotene Eigenkapital vorhalten. Nun ist der Zweck des - gewönlich verlustbringenden - Forderungsverkaufes unter anderem, kein Eigenkapital mehr vorhalten zu müssen. Nach vorstehenden Argumenten könnte man plädieren, die BAFIN habe durch Unterbindung von Forderungsverkäufen einzuwirken und habe die Rückabwicklung bisheriger Forderungsverkäufe zu erzwingen. Möglicherweise wird von den Verantwortlichen der BAFIN der Forderungsverkauf durchaus problematisch gewertet. Verschiedene publizierte persönliche Meinungsäußerungen der letzten Jahre aus BAFIN-Kreisen lassen es vermuten. Aber der BAFIN sind weitgehend die Hände gebunden. Sie ist gehalten, den politischen Willen zu berücksichtigen. Der Wille der Politik (oder der Finanzlobby?) ist, Forderungsverkauf praktisch uneingeschränkt zu ermöglichen. Man kann der BAFIN kaum zumuten, den hier vielleicht nötigen Konflikt auszutragen - hat sie doch ausreichend viele andere Konflikte zu meistern.
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